Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Was wird gefördert?
- Ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
oder - ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium), entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule, in dem ein Auslandsaufenthalt in Deutschland vorgesehen ist oder als Teil eines eigenständigen Projektes oder vertiefenden Studiums bei einer Hochschullehrkraft in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
- Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
- er findet nicht im Heimatland statt und
- beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit (bei Joint- und Double-degree-Studiengängen bis 50%, sofern dies in der Studienordnung vorgesehen ist). Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich der Darstellenden Kunst (Schauspiel, Theaterregie/Theaterdramaturgie, Musical, Performance Studies, Tanz, Choreographie) gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fachbereichen Theater- und Tanzwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
- zwischen 10 und 24 Monaten abhängig von der Dauer Ihres gewählten Studiengangs oder Ihres Studienvorhabens
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres (abhängig von dem gewählten Studiengang), bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
- ein Studienjahr, entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule oder als Teil eines Projektes oder Vertiefungsstudiums bei einem Hochschullehrenden in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 992 Euro
- Reisekostenpauschale
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen in den Fachbereichen Schauspiel, Theaterregie/Theaterdramaturgie, Musical, Performance Studies, Tanz und Choreographie trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschullehrenden deutscher Kunst-, Musik- und Filmhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (Details zu den Arbeitsproben finden Sie auf der Infoseite www.daad.de/extrainfo.)
Der Zeitraum zwischen Ihrem Bewerbungseingang und der Auswahlbenachrichtigung kann 5 Monate betragen. Sie erhalten in der Regel im Laufe des März Bescheid über die Auswahlentscheidungen.
Auswahlkriterien
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Weitere Informationen
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese unter Umständen mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden.
Eine Stipendienzusage des DAAD wird nur dann wirksam, wenn Sie an einer in Ihrer Bewerbung genannten Gasthochschule zugelassen sind.